Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst sich heute mit dem 2011 geänderten Bundeswahlrecht. Neben dem von Partei Bündnis 90/Die Grünen angestoßene Organstreitverfahren gegen dieses Wahlrecht, wird die Normenkontrollklage der Bundestagsabgeordenten der Grünen- und SPD-Fraktion verhandelt sowie die von mehreren tausend Menschen unterstützte Verfassungsbeschwerde und Bürgerklage „Wählen ohne Überhang“, die von Mehr Demokratie e.V. und Wahlrecht.de gestarteten wurde.
Kommentieren: Kommentar schreibenSchwarz-Gelbe Wahlrechtsreform ist verfassungswidrig
Zur heutigen mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über das verfassungswidrige Wahlrecht erklären Steffi Lemke, Politische Geschäftsführerin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen Bundestagsfraktion:
„Die schwarz-gelbe Wahlrechtsreform ist ein Anschlag auf die repräsentative Demokratie. Ein Wahlrecht, das nicht den Wählerwillen abbildet, sondern einzig schwarz-gelbe Überhangmandate sichern soll, wird in Karlsruhe keinen Bestand haben.
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