Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst sich heute mit dem 2011 geänderten Bundeswahlrecht. Neben dem von Partei Bündnis 90/Die Grünen angestoßene Organstreitverfahren gegen dieses Wahlrecht, wird die Normenkontrollklage der Bundestagsabgeordenten der Grünen- und SPD-Fraktion verhandelt sowie die von mehreren tausend Menschen unterstützte Verfassungsbeschwerde und Bürgerklage „Wählen ohne Überhang“, die von Mehr Demokratie e.V. und Wahlrecht.de gestarteten wurde.
Steffi Lemke wird in der heutigen Verhandlung zu diesem Sachverhalt sprechen und unter anderem darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber über drei Jahre Zeit gelassen hat, um den willkürlichen – und mit den Überhangmandaten verknüpften – Effekt zu beseitigen, dass Wähler mit der Abgabe ihrer Stimme der Partei ihrer Wahl schaden kann. Es wurde sogar toleriert, dass die letzte Wahl mit einem verfassungswidrigen Wahlrecht durchgeführt wurde, damit der Gesetzgeber ausreichend Zeit zur Prüfung und Entscheidung über das Wahlrecht hatte. Die schwarz-gelbe Koalition hat sowohl das gesetzte zeitliche Ziel verfehlt als auch die inhaltlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben vollständig verkannt.
Auf die Frage, ob dem Gesetzgeber wiederum Zeit gegeben werden soll, um selbst eine vernünftige Regelung zu treffen, die dem Maßstab der Chancengerechtigkeit genügt, hat Steffi Lemke eine klare Position “So schwer es mir als Demokratin fällt, nach dem vorangegangen Verfahren ist auch die Antwort auf diese Frage klar. Die Parlamentsmehrheit, d.h. diese Regierungskoalition, kann es nicht. Die Koalition hat sich – und damit leider auch das Gesamtparlament – selbst entmündigt. Ich würde mir wünschen, dass das Gericht daher eine vorläufige Regelung erlässt, die demokratische Wahlen auch für den Fall sichert, dass es – auch unvorhergesehen – zu Neuwahlen kommt.”
Gemeinsam mit Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen Bundestagsfraktion, hat Steffi Lemke eine Pressemitteilung zum heutigen Verhandlungstag veröffentlicht. Die derzeitige Neuregelung der Sitzverteilung im Deutschen Bundestag halten sie mit den Grundsätzen der Wahlrechtsgleichheit, der Chancengleichheit der Parteien und der Unmittelbarkeit der Wahl für unvereinbar und deshalb klagt Bündnis 90/Die Grünen vor dem Bundesverfassungsgericht.





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